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Beschleunigte Grundqualifikation

gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)

Die beschleunigte Grundqualifikation ist eine zusätzliche Ausbildung die jeder Kraftfahrer, der im gewerblichen
Güter- oder Personenverkehr tätig sein möchte erwerben muss. Diese Neuregelung gilt seit dem 10. September 2008 für Bus-Fahrer bzw. seit dem 10. September 2009 für alle LKW-Fahrer.

Wer ab diesem Stichtag einen Lkw- bzw. Bus-Führerschein erhält (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C / CE oder D/DE), muss zusätzlich den Erwerb der „beschleunigten Grundqualifikation“ durch die sogenannte Schlüsselnummer 95 in seinem Führerschein nachweisen.

Lehrgangsdauer

  • 140-Stunden zu je 60 Minuten (130 Stunden theoretischer und 10 Stunden praktischer Ausbildung)
  • schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer

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