Nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften benötigen Mitarbeiter zum Führen eines Gabelstaplers einen Befähigungsnachweis.
In einem 2- bzw. 4-tägigen Lehrgang (je nach Kenntnisstand) vermitteln wir unseren Teilnehmer die erforderlichen theoretische Grundlagen und den praktischen Umgang mit Gabelstaplern entsprechend der berufs- genossenschaftlichen Vorgaben.
Gemäß der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV D27 "Flurförderfahrzeuge" darf ein Unternehmer Gabelstapler-Fahrer nur dann einsetzen, wenn diese gemäß BGG 925 theoretisch, praktisch und betrieblich ausgebildet sind.
Wir empfehlen zusätzlich eine arbeitsmedizinische Untersuchung des Gabelstapler-Fahrers gemäß BG-Grundsatz G 25.
1. Schulung für Fahrer mit Vorkenntnissen
2. Schulung für Fahrer ohne Vorkenntnisse