Zugmaschinen:
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und
andere Flurförderzeuge mit:
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich
Beinhaltet keine anderen Klassen
Geltungsdauer des Führerscheins: unbefristet, Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet
Freigegeben in Traktor
Zugmaschinen:
- für land- oer forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40km/h
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit:
- bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Mindestalter:
- 16 Jahre für bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h
- 18 Jahre für bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h
Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.
Einschluss: Klasse L
Geltungsdauer des Führerscheins: unbefristet, Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet