Das sind wir

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L

Zugmaschinen:
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und
andere Flurförderzeuge mit:
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger

Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich
Beinhaltet keine anderen Klassen
Geltungsdauer des Führerscheins: unbefristet, Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet

Freigegeben in Traktor

T

Zugmaschinen:
- für land- oer forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40km/h
- auch mit Anhänger

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit:
- bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger

Mindestalter:
- 16 Jahre für bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h
- 18 Jahre für bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h
Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.
Einschluss: Klasse L
Geltungsdauer des Führerscheins: unbefristet, Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet

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Telefon: 03987 20 93 750

Für Fragen stehen wir Ihnen telefonisch
zur Verfügung: 03987 20 93 750
oder per Mail unter: service@webers-fahrschule.de

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Hindenburger Straße 6
17268 Templin

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Schwedter Str. 20
17291 Prenzlau

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Freitag

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