Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
- mit Anhänger bis 750kg zG
Mindestalter:
18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre.
Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation!
23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation (umfangreiche Prüfung bei der IHK); nach beschleunigter Grundqualifikation, dann auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt
20 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb
18 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb, auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt.
Vorbesitz: Klasse B
Einschluss: Klasse D1
Geltungsdauer des Führerscheins: 5 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
Kfz der Klasse D mit Anhänger
- zG Anhänger über 750kg
Mindestalter:
18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre.
Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation!
23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation (umfangreiche Prüfung bei der IHK); nach beschleunigter Grundqualifikation, dann auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt
20 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb
18 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb, auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt.
Vorbesitz: Klasse D
Einschluss: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1
Geltungsdauer des Führerscheins: 5 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre