Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit:
- zG des Anhänders über 750kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3500kg aber max. 4250kg
Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (B17)Vorbesitz der Klasse B erforderlich.
Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre, Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet