Für eine sichere Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße existieren für alle Gefahrgutklassen umfangreiche Vorschriften. Sie sind im ADR, dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, festgelegt. Wir schulen Fahrpersonal gemäß ADR-Gefahrgutrecht und vermitteln die vom Gesetzgeber geforderten Kenntnisse.
Erwerb des ADR-Scheins als Nachweis für den Transport von Gefahrgütern
Alle, die Fahrzeuge zum Transport von Gefahrgut als Stück- und Schüttgüter führen, müssen, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht, gemäß Kapitel 8.2 ADR grundsätzlich im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein. Mit dem Abschluss des Basiskurses mit IHK-Prüfung erwerben Sie die Berechtigung, Gefahrgut im Stück- und Schüttgutverkehr (außer Klassen 1 und 7) nach ADR mit Fahrzeugen zu befördern.
Wer als Gefahrgutfahrer Tanktransporte fährt, explosive oder radioaktive Stoffe und Güter befördert, muss zusätzlich zum Basiskurs einen Aufbaukurs besuchen.