Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A mit:
- zG max 3500kg
- max. 8 Personen außer Fahrer
Anhängerreglung:
- Anhänger mit zG max. 750kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500kg
Einschluss: AM und L
Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (B17)
Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.
Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahr, Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A mit:
- zG max 3500kg
- max. 8 Personen außer Fahrer
Anhängerreglung:
- Anhänger mit zG max. 750kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500kg
Einschluss: AM und L
Mindestalter:
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (B17)
Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.
Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahr, Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet