Führerscheinklassen
A1Mindestalter: 16 Jahre
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A
Mindestalter: 18 Jahre
Die Klasse A unbeschränkt setzt den 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A beschränkt voraus. Die Klasse A beschränkt wird nach 2 Jahren automatisch zur Klasse A unbeschränkt (dazu ist weder ein Antrag noch eine weitere Ausbildung oder Prüfung nötig). |
BMindestalter: 18 Jahre
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BEMindestalter: 18 Jahre
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CMindestalter: 18 Jahre
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CEMindestalter: 18 Jahre
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Führerschein/Fahrerlaubnis Klasse D - Bus
Mindestalter: 21 Jahre
Die Klasse D setzt die Klasse B voraus und schließt die Klasse D1 ein. Sie muss alle 5 Jahre durch Eignungsnachweis erneuert werden. |
SMindesalter: 16 Jahre Diese Führerscheinklasse eröffnet eine neue Form der Mobilität. Sie berechtigt zum Führen von drei- bzw. vierrädrigen Kraftfahrzeugen bis 50ccm Hubraum und eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h. Durch die Einführung dieser Klasse wird jetzt auch 16-Jährigen der Einstieg in die Quad-Klasse ermöglicht. Bislang war der Führerschein der Klasse B notwendig, welcher ein Mindestalter von 18 Jahren voraussetzt. |
Führerschein/Fahrerlaubnis Klasse T - Traktor
Mindesalter: 16/18 Jahre
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